Mietpreise und Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Aschaffenburg festgesetzt. Bitte nutzen Sie folgenden Link:
Bauliche Veränderungen bzw. Nutzungsänderungen
Veränderungen an der Bebauung können dazu führen, dass nach der Wasserabgabe- oder Entwässerungssatzung eine neue Beitragsschuld entsteht. Bauliche Veränderungen sind beispielsweise der Ausbau von Kellerräumen oder des Dachgeschosses, der Umbau von Balkonen oder Terrassen zu Wintergarten oder eine Änderung der Nutzung oder eines Anschlusses von Garagen oder sonstigen Nebengebäuden an die Wasserversorgung bzw. Entwässerung. Aus diesem Grund müssen auch baurechtlich nicht genehmigungspflichtige Veränderungen der Bebauung bei der Gemeinde angezeigt werden.
Bitte zeigen Sie Ihre baulichen Veränderungen daher zeitnah im Rathaus,
Herr Michael Kowalski, Telefonnummer: 06093 9733-29, michael.kowalski(@)sailauf.bayern.de an.