Förderprogramme
Nachstehend finden Sie alle Förderprogramme für den Breitbandausbau übersichtlich dargestellt.
Modul 1 - Bestandsaufnahme
Modul 2 - Bekanntmachung Markterkundung
Modul 3 - Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde hat vom 06.12.2017 bis 12.01.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff BbR durchgeführt. Im Markterkundungsverfahren sind keine eigenwirtschaftlichen Ausbauerklärungen eines Netzbetreibers für einen Ausbau in den kommenden 3 Jahren eingegangen.
Modul 4 - Auswahlverfahren
Auswahlverfahren - zweistufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Sailauf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar auf der Homepage) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 11.05.2018 einen Teilnahmeantrag abzugeben.
- Bekanntmachung Auswahlverfahren Höfebonus (PDF-Dokument, 2,03 MB, 17.05.2022)
- vorläufiges Ausbaugebiet Höfebonus (PDF-Dokument, 18,9 MB, 17.05.2022)
- vorläufiges Ausbaugebiet Höfebonus - Übersicht (PDF-Dokument, 3,29 MB, 17.05.2022)
- Wertungsvorgehen (PDF-Dokument, 68,10 KB, 17.05.2022)
- Wirtschaftlichkeitslücke (Excel-Datei) (Unbekannter Dateityp, 134,36 KB, 17.05.2022)
Modul 5 - Vorgesehene Auswahlentscheidung
Im Zuge des Auswahlverfahrens zum Breitbandausbau Höfebonus in der Gemeinde Sailauf wurde lediglich ein Angebot abgegeben. Werden nur ein oder zwei Angebote abgegeben, ist das Angebot einer Plausibilitätskontrolle durch das Bayerische Breitbandzentrum gemäß Nr. 5.6 der Breitbandrichtlinie zu unterziehen.
Das Ergebnis der Plausibilitätskontrolle vom 19.11.2018 liegt bereits vor. Darin wird bestätigt, dass die für den Ausbau veranschlagten Kosten (z.B. Tiefbaukosten, Passive Infrastruktur, Gehäuse, etc.) innerhalb des Vergleichswertkorridors des Breitbandzentrums liegen und somit plausibel und angemessen sind.
Die endgültige Auftragserteilung an den vorgesehenen Netzbetreiber darf erst nach Bewilligung des Zuwendungsgebers (Reg. v. Ufr.) erteilt werden. Dennoch ist die beabsichtigte Auswahlentscheidung durch den Gemeinderat zu beschließen und auf dem Internetportal des Breitbandzentrums (Homepage) als "Modul 5 - Vorgesehene Auswahlentscheidung zu veröffentlichen.
Modul 6 - Zuwendungsbescheid
Doppelte Bescheidübergabe in Sachen Breitband!
Breitbandausbau "Höfebonus"
Am 27. Juli 2019 fand in Nürnberg im Bayerischen Staasministerium für Finanzen und für Heimat die Bescheidübergabe im Rahme des Breitbandförderprogramms "Höfebonus" statt. Der Zuwendungsbescheid vom 26. Juli 2019 wurde von Herrn Albert Füracker persönlich an die zweite Bürgermeisterin Menke übergeben. Die Fördersumme für den Glasfaserausbau abgelegener Anschlüsse beläuft sich auf insgesamt 599.196,00 €.
Glasfaseranschluss Grundschule Sailauf
Ebenfalls übergeben wurde der Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000,00 € für die Anbindung der Grundschule Sailauf an das Glasfasernetz.
Modul 7 - Kooperationsvertrag
Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 4. Februar 2019 wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Breitbandausbau "Höfebonus" und somit zur Vertragsunterzeichnung mit der Deutschen Telekom erteilt.
Am 7. Februar 2019 wurde der Vertrag von Bürgermeister Michael Dümig und Herrn Thomas Weigand (Deutsche Telekom) unterzeichnet.