Fest- & Grillplatz: Gemeinde Sailauf

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sailauf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürgerserviceportal
Eichenberg
Sailauf
Weyberhöfe

Fest- und Grillplatz

(wird bis auf Weiteres nicht vermietet)

In Sailauf steht Ihnen ein im Grünen gelegener Fest- und Grillplatz zur Verfügung. Die Anlage befindet sich an der Straße nach Eichenberg,  am Ortsausgang von Sailauf.   Die Benutzung des Festplatzes ist kostenpflichtig und kann bei der Gemeindeverwaltung Sailauf gemietet werden. Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Pauschale, abhängig der voraussichtlich anwesenden Besucher, erhoben. Zudem muss eine Kaution in Höhe von 100,00 € bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden.

Folgende Regeln sind hierbei zu beachten:

  • Die Grillhütte, das Festplatzgelände, die Toiletten, der Grillrost usw. sind nach der Benutzung im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen.
  • Müll muss ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Das Aufstellen von Zelten und fliegenden Bauten ist untersagt!
  • Es ist darauf zu achten, Lärmbelästigungen der Anlieger zu vermeiden. Vorallem ist unbedingt darauf zu achten, ab 22.00 Uhr die Lautstärke auf ein Maß zu reduzieren, dass kein Anwohner in seiner Nachtruhe gestört wird.
  • Verstärkeranlagen sind verboten!
  • Musikalische Darbietungen sind nicht erlaubt!
  • Beim Verlassen des Festplatzes sind das unnötige Aufheulen der Motoren und Zuschlagen der Autotüren, sowie laute Unterhaltungen zu unterlassen. Ab 22.00 Uhr gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz!
  • Bei falschen Angaben zur Nutzung der Anlage ist die Gemeinde berechtigt, die Nutzungserlaubnis kurzfristig zu widerrufen. Außerdem behält sich die Gemeinde vor, bei darüber hinausgehenden Sachbeschädigungen, Reinigungsaufwendungen usw. vom Nutzer die dafür anfallenden Kosten einzufordern.
  • Die Gemeinde Sailauf ist von jedem Haftungsanspruch freigestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Notwendig werdenden zusätzlichen Anordnungen der Gemeinde Sailauf sind Folge zu leisten.
  • Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde Sailauf rechtliche Schritte vor.