Fest- und Grillplatz
(wird bis auf Weiteres nicht vermietet)
In Sailauf steht Ihnen ein im Grünen gelegener Fest- und Grillplatz zur Verfügung. Die Anlage befindet sich an der Straße nach Eichenberg, am Ortsausgang von Sailauf. Die Benutzung des Festplatzes ist kostenpflichtig und kann bei der Gemeindeverwaltung Sailauf gemietet werden. Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Pauschale, abhängig der voraussichtlich anwesenden Besucher, erhoben. Zudem muss eine Kaution in Höhe von 100,00 € bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden.
Folgende Regeln sind hierbei zu beachten:
- Die Grillhütte, das Festplatzgelände, die Toiletten, der Grillrost usw. sind nach der Benutzung im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen.
- Müll muss ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Das Aufstellen von Zelten und fliegenden Bauten ist untersagt!
- Es ist darauf zu achten, Lärmbelästigungen der Anlieger zu vermeiden. Vorallem ist unbedingt darauf zu achten, ab 22.00 Uhr die Lautstärke auf ein Maß zu reduzieren, dass kein Anwohner in seiner Nachtruhe gestört wird.
- Verstärkeranlagen sind verboten!
- Musikalische Darbietungen sind nicht erlaubt!
- Beim Verlassen des Festplatzes sind das unnötige Aufheulen der Motoren und Zuschlagen der Autotüren, sowie laute Unterhaltungen zu unterlassen. Ab 22.00 Uhr gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz!
- Bei falschen Angaben zur Nutzung der Anlage ist die Gemeinde berechtigt, die Nutzungserlaubnis kurzfristig zu widerrufen. Außerdem behält sich die Gemeinde vor, bei darüber hinausgehenden Sachbeschädigungen, Reinigungsaufwendungen usw. vom Nutzer die dafür anfallenden Kosten einzufordern.
- Die Gemeinde Sailauf ist von jedem Haftungsanspruch freigestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Notwendig werdenden zusätzlichen Anordnungen der Gemeinde Sailauf sind Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde Sailauf rechtliche Schritte vor.