Aktuelles: Gemeinde Sailauf

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Sailauf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürgerserviceportal
Eichenberg
Sailauf
Weyberhöfe

Mitteilung der Deutschen Glasfaser

icon.crdate02.04.2025

Glasfasernetz in Mehrfamilienhäusern

Deutsche Glasfaser meldet sich bezüglich Gestattungserklärungen

Deutsche Glasfaser treibt den Ausbau des Glasfasernetzes auch in Mehrfamilienhäusern der Westspessart-Gemeinden weiter voran. In diesem Zuge kontaktiert das Unternehmen aktuell Bewohner sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und Waldaschaff, um eine Gestattungserklärung einzuholen. Diese ist für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten erforderlich und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau des Glasfasernetzes bis ins Mehrfamilienhaus bzw. die einzelnen Wohneinheiten, den langfristigen Betrieb sowie die Wartungs- und Servicearbeiten an den Glasfaserleitungen.  Die Gestattungserklärung ist auch dann erforderlich, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Baugenehmigung für das Glasfasernetz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Mehrfamilienhauses erteilt worden ist, da diese weitere rechtliche Rahmenbedingungen regelt, wie die Eigentumsverhältnisse der Glasfaserleitungen.

Deutsche Glasfaser wird die Bewohner sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die bislang keine Gestattungserklärung mit Deutsche Glasfaser unterzeichnet haben, kontaktieren oder hat dies bereits getan. Der Versand der Gestattungserklärung erfolgt entweder per E-Mail oder postalisch – je nachdem, welche Option für eine Kontaktaufnahme bei Deutsche Glasfaser hinterlegt ist.

Die Dokumente können durch einen Bewohner sowie einen vom Eigentümer berechtigten Vertreter unterzeichnet werden. Bei Eigentümergemeinschaften können die Unterschriften zum Beispiel durch einen vertretungsberechtigten Hausverwalter geleistet werden.

Deutsche Glasfaser bittet alle diejenigen, die eine Gestattungserklärung erhalten, diese zeitnah zu prüfen, auszufüllen, zu unterzeichnen und zurückzusenden. Das Formular kann digital ausgefüllt, unterzeichnet und per E-Mail übermittelt werden. Alternativ ist auch eine postalische Zusendung möglich.

Für weitere Informationen und bei Rückfragen hilft ein Ansprechpartner von Deutsche Glasfaser weiter. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden sich in den Schreiben, die per E-Mail oder postalisch verschickt werden bzw. verschickt worden sind.

 

Anmerkung der WESPE-Gemeinden:

In den vergangenen Wochen haben sich betroffene Eigentümer vermehrt an die Kommune gewandt und nach Hintergründen zu den Gestattungserklärungen gefragt. Wir können Ihnen jedoch keine nähere Auskunft zu der Thematik geben. Bitte wenden Sie sich an den von Deutsche Glasfaser genannten Ansprechpartner. Vielen Dank.