Deutsche Glasfaser meldet sich bezüglich Gestattungserklärungen
Deutsche Glasfaser treibt den Ausbau des Glasfasernetzes auch in Mehrfamilienhäusern der Westspessart-Gemeinden weiter voran. In diesem Zuge kontaktiert das Unternehmen aktuell Bewohner sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und Waldaschaff, um eine Gestattungserklärung einzuholen. Diese ist für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten erforderlich und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau des Glasfasernetzes bis ins Mehrfamilienhaus bzw. die einzelnen Wohneinheiten, den langfristigen Betrieb sowie die Wartungs- und Servicearbeiten an den Glasfaserleitungen. Die Gestattungserklärung ist auch dann erforderlich, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Baugenehmigung für das Glasfasernetz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Mehrfamilienhauses erteilt worden ist, da diese weitere rechtliche Rahmenbedingungen regelt, wie die Eigentumsverhältnisse der Glasfaserleitungen.
Deutsche Glasfaser wird die Bewohner sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die bislang keine Gestattungserklärung mit Deutsche Glasfaser unterzeichnet haben, kontaktieren oder hat dies bereits getan. Der Versand der Gestattungserklärung erfolgt entweder per E-Mail oder postalisch – je nachdem, welche Option für eine Kontaktaufnahme bei Deutsche Glasfaser hinterlegt ist.
Die Dokumente können durch einen Bewohner sowie einen vom Eigentümer berechtigten Vertreter unterzeichnet werden. Bei Eigentümergemeinschaften können die Unterschriften zum Beispiel durch einen vertretungsberechtigten Hausverwalter geleistet werden.
Deutsche Glasfaser bittet alle diejenigen, die eine Gestattungserklärung erhalten, diese zeitnah zu prüfen, auszufüllen, zu unterzeichnen und zurückzusenden. Das Formular kann digital ausgefüllt, unterzeichnet und per E-Mail übermittelt werden. Alternativ ist auch eine postalische Zusendung möglich.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen hilft ein Ansprechpartner von Deutsche Glasfaser weiter. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden sich in den Schreiben, die per E-Mail oder postalisch verschickt werden bzw. verschickt worden sind.
Anmerkung der WESPE-Gemeinden:
In den vergangenen Wochen haben sich betroffene Eigentümer vermehrt an die Kommune gewandt und nach Hintergründen zu den Gestattungserklärungen gefragt. Wir können Ihnen jedoch keine nähere Auskunft zu der Thematik geben. Bitte wenden Sie sich an den von Deutsche Glasfaser genannten Ansprechpartner. Vielen Dank.