Grundsteuerreform 2025
Informationen der Gemeinde Sailauf
Die Grundsteuer wurde neu reformiert. Bis 2024 war für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet.
Nach Abgabe der Grundsteuererklärungen durch die Grundstückseigentümer ermittelte das Finanzamt aus diesen Daten die neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge, welche ab 01.01.2025 für die Berechnung der Grundsteuer durch die Kommunen gelten.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens (unbebaut und bebaut) wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.
Für die von der Gemeinde Sailauf zu errechnende Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgelegte neue Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Sailauf – derzeit 350 v. H. sowohl für Grundsteuer B als auch für Grundsteuer A – multipliziert.
Dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde Sailauf können Sie entnehmen, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.
Der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt stellt für die hebeberechtigte Gemeinde einen bindenden Grundlagenbescheid dar; eine Abweichung von dem darin getroffenen Regelungsgehalt ist unzulässig.
Sollten Sie feststellen, dass bezüglich des Grundsteuermessbescheides Fehler vorliegen, bitten wir Sie, sich an das Finanzamt Aschaffenburg zu wenden, wenn
- Festsetzung des Grundsteuermessbetrages
- Die Grundsteuerart, also Grundsteuer A oder B
- Fragen zum Grundsteuermessbescheid
- Ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (z. B. nach Verkauf, in Nachlassangelegenheiten usw.)
- Die Grundstücksdaten nicht korrekt sind (z. B. Grundstücksgröße, Bebauung usw.)
Das Finanzamt Aschaffenburg ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Telefonnummer: 06021 492-0
Hotline Grundsteuer Telefonnummer: 089 30 70 00 77
poststelle.fa-ab(@)finanzamt.bayern.de
Öffnungszeiten/Finanzamt Aschaffenburg
Mo, Di, Fr: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Erreichbarkeit/Informations-Hotline
Mo, Do: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di, Mi, Fr: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr
Sollten Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde Sailauf haben oder ein SEPALastschriftmandat erteilen wollen, können Sie die Gemeinde Sailauf folgendermaßen kontaktieren:
Telefonnummer: 06093 9733-13
Faxnummer: 06093 9733-33
claudia.wolpert(@)sailauf.bayern.de
Öffnungszeiten/Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Do: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Mitarbeiter der Gemeinde Sailauf sind nicht befugt, etwaige Fragen zu evtl. Messbeträgen und deren Berechnung etc. zu beantworten. Nur das Finanzamt kann Ihnen verbindliche Auskünfte hierzu erteilen.
Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter
https://www.grundsteuer.bayern.de
Für künftige Änderungen können Sie die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen verwenden.
Diese sind ausschließlich in den Finanzämtern erhältlich; oder abrufbar über www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt ans Finanzamt.