Niederschlagsabwassergebühr
icon.crdate24.05.2024
Änderung von Grundstücks- oder Entwässerungsverhältnissen sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen
Maßgeblich für die Festsetzung der Niederschlagsabwassergebühr ist die Berechnung der gebührenpflichtigen Fläche in der ein Grundstücksabflussbeiwert für jedes Grundstück und damit auch die gebührenpflichtige Fläche ermittelt wird.
Diese Berechnung wurde für jedes Grundstück im Jahr 2018 vorgenommen.
Die Gemeinde Sailauf möchte darauf hinweisen, dass laut § 10 a der „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 27.11.2018“ die Gebührenschuldner verpflichtet sind, Änderungen der maßgeblichen Flächen unaufgefordert bekannt zu geben.
Das heißt, sollten sich Grundstücks- oder Entwässerungsverhältnisse ändern, teilen Sie dies bitte der Bauverwaltung,
Frau Margret Büttner per Mail margret.buettner(@)sailauf.bayern.de mit.
Falls Sie Fragen haben steht Ihnen Frau Büttner auch gerne unter Telefonnummer: 06093 9733-31 zur Verfügung.
Änderungen von Grundstücksverhältnissen, für die ein Bauantrag vorliegt, werden automatisch berücksichtigt! Hier ist keine Meldung nötig.